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Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall wird verhandelt
Bern, 1.1.2024: Zentrales Element bei der Beurteilung von Kostengutsprachengesuchen im Rahmen der Einzelfallvergütung ist die Nutzenbewertung. Anhand dieser entscheidet der Krankenversicherer, ob eine Kostengutsprache erteilt wird.
Mit den Anpassungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind, sollen unter anderem Massnahmen bei der Vergütung im Einzelfall zur Erhöhung der Gleichbehandlung, Qualität, Effizienz, Transparenz und zur einheitlichen Handhabung der Wirtschaftlichkeit umgesetzt werden.
Die Einführung von standardisierten und für die jeweiligen Krankheitsbilder geeigneten Nutzenbewertungsmodelle soll zu einer einheitlicheren Nutzenbewertung beitragen. Dieser Prozess wird im Rahmen von Arbeitsgruppen mit den betroffenen Akteuren, u.a. ProRaris erarbeitet.