Farben ändern Drucken

Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall wird verhandelt

Bern, 1.1.2024: Zentrales Element bei der Beurteilung von Kostengutsprachengesuchen im Rahmen der Einzelfallvergütung ist die Nutzenbewertung. Anhand dieser entscheidet der Krankenversicherer, ob eine Kostengutsprache erteilt wird.

Mit den Anpassungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind, sollen unter anderem Massnahmen bei der Vergütung im Einzelfall zur Erhöhung der Gleichbehandlung, Qualität, Effizienz, Transparenz und zur einheitlichen Handhabung der Wirtschaftlichkeit umgesetzt werden.

Die Einführung von standardisierten und für die jeweiligen Krankheitsbilder geeigneten Nutzenbewertungsmodelle soll zu einer einheitlicheren Nutzenbewertung beitragen. Dieser Prozess wird im Rahmen von Arbeitsgruppen mit den betroffenen Akteuren, u.a. ProRaris erarbeitet. 

Spenden
BCV, 1001 Lausanne
IBAN CH22 0076 7000 E 525 2446 2
Steuerbefreiungsnummer: CH-550.1.162.713-5

ProRaris
Chemin de la Riaz 11
CH-1418 Vuarrens
Kontakt
ProRaris
Chemin de la Riaz 11
Tel. 021 887 68 86
ProRaris ist Mitglied von
Folgen sie uns
Indem Sie die Website weiterhin nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu, um die Nutzererfahrung zu verbessern und Besucherstatistiken zur Verfügung zu stellen.
Rechtliche Hinweise lesen ok