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kosek eröffnet Anerkennungsverfahren

Das Anerkennungsverfahren für Zentren für seltene Krankheiten wurde durch die kosek lanciert.

Das Anerkennungsverfahren für Zentren für seltene Krankheiten wurde durch die kosek lanciert. Informationen und Unterlagen für den Anerkennungsprozess finden Sie unter folgendem link

Interessierte Institutionen sind eingeladen, sich zu bewerben. Im ersten Schritt sollen sie sich bei der kosek melden, damit die möglichen Zentren innerhalb der Gesamtversorgung verortet werden können.

Bewerbungen sind bis 30. September 2019 bei der kosek einzureichen (Fristverlängerung auf Anfrage).

Danach sind Bewerbungen jedes Jahr bis Ende September möglich.

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Steuerbefreiungsnummer: CH-550.1.162.713-5

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