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Humanforschungsgesetz: mehr Beteiligung von Patientinnen und Patienten

An seiner Sitzung vom 7. Juni 2024 hat der Bundesrat die Revision des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) verabschiedet. Im Rahmen der Vernehmlassung im letzten Jahr hatte sich ProRaris ebenfalls dazu geäussert.

Die Revision stärkt den Schutz der Personen, die an Forschungsprojekten teilnehmen:

- u.a. soll ein neuer Verordnungsartikel dafür sorgen, dass die Forschenden, die für die jeweilige Fragestellung relevanten Personengruppen stärker in ihre Arbeit einbeziehen. Diese Anforderung soll insbesondere eine ausgewogenere Beteiligung von Frauen oder älteren Menschen fördern;

- die obligatorische Veröffentlichung einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung der Ergebnisse klinischer Versuche innert nützlicher Frist soll Patientinnen und Patienten ermöglichen, sich besser über diese Ergebnisse zu informieren.

Humanforschung: Revision für einen verstärkten Schutz der Teilnehmenden (admin.ch)

 
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